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TraceDock

Privatsphärenschutz von Verbrauchern mit TraceDock

Den Anbietern weiterhin die benötigten Daten zur Verfügung stellen und gleichzeitig die Privatsphäre der Verbraucher schützen

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TraceDock next icon Datenschutz

Entspricht den europäischen und amerikanischen Vorschriften

TraceDock ist konform mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) des EU-Rechts und der EU-Datenschutzrichtlinie, der Verordnung des California Consumers Privacy Act (CCPA) sowie der dänischen Cookie-Verordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.

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TraceDock-Datenschutzerklärung

Wir sind der Meinung, dass die Vertrauenswürdigkeit der Endnutzer darüber entscheidet, ob die digitale Informationstechnologie ihre Existenzberechtigung behält oder aufgibt.


Daher befürworten wir die Verwendung von Browsern mit Tracking-Verhinderern und Werbeblockern, die es Internetnutzern ermöglichen, unerwünschte Werbung zu blockieren oder Nutzer im Internet zu verfolgen. 


Diese Technologien schränken jedoch auch die Möglichkeit ein, datenschutzneutrale Marketingdaten zu liefern, die für Vermarkter entscheidend sind, um bessere Marketingkampagnen zu erstellen.


Unser Ziel ist es, dass Marketingexperten ihre Arbeit machen können, ohne die Privatsphäre ihrer Endnutzer zu gefährden, indem wir es ermöglichen, dass auch nicht sensible Daten weitergegeben werden können.


GDPR- und CCPA-konform

Um die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer zu beseitigen, die Browser mit Tracking-Blockern oder Werbeblocker verwenden, ergreifen wir mehrere Maßnahmen:


  • Alle gesammelten Daten werden nur von der ersten Partei erfasst
  • Persönlich identifizierbare Informationen (PII) wie IP-Adressen werden gefiltert und eliminiert
  • Die für jede Website festgelegten Identifikatoren sind relativ kurzlebig (180 Tage) und eindeutig
  • Die Daten im Analysetool können nicht für weiteres Retargeting oder die Verfolgung des Nutzers über mehrere Websites hinweg wiederverwendet werden.

Auf diese Weise schaffen wir ein Gleichgewicht zwischen dem Interesse eines Vermarkters an der Erfassung von Besucherinformationen und dem Schutz der Privatsphäre der Website-Besucher, so dass es vollständig mit der DSGVO und CCPA konform ist.


Immer anonymisiert

Alle Daten, die von Nutzern mit Browsern mit Tracking-Verhinderung oder Werbeblockern gesammelt werden, werden anonymisiert, bevor sie an Analyse-Endpunkte gesendet werden. So können Vermarkter mit anonymen Daten arbeiten, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen.

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