TraceDock ist konform mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) des EU-Rechts und der EU-Datenschutzrichtlinie, der Verordnung des California Consumers Privacy Act (CCPA) sowie der dänischen Cookie-Verordnung und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.
Wir sind der Meinung, dass die Vertrauenswürdigkeit der Endnutzer darüber entscheidet, ob die digitale Informationstechnologie ihre Existenzberechtigung behält oder aufgibt.
Daher befürworten wir die Verwendung von Browsern mit Tracking-Verhinderern und Werbeblockern, die es Internetnutzern ermöglichen, unerwünschte Werbung zu blockieren oder Nutzer im Internet zu verfolgen.
Diese Technologien schränken jedoch auch die Möglichkeit ein, datenschutzneutrale Marketingdaten zu liefern, die für Vermarkter entscheidend sind, um bessere Marketingkampagnen zu erstellen.
Unser Ziel ist es, dass Marketingexperten ihre Arbeit machen können, ohne die Privatsphäre ihrer Endnutzer zu gefährden, indem wir es ermöglichen, dass auch nicht sensible Daten weitergegeben werden können.
Um die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer zu beseitigen, die Browser mit Tracking-Blockern oder Werbeblocker verwenden, ergreifen wir mehrere Maßnahmen:
Auf diese Weise schaffen wir ein Gleichgewicht zwischen dem Interesse eines Vermarkters an der Erfassung von Besucherinformationen und dem Schutz der Privatsphäre der Website-Besucher, so dass es vollständig mit der DSGVO und CCPA konform ist.
Alle Daten, die von Nutzern mit Browsern mit Tracking-Verhinderung oder Werbeblockern gesammelt werden, werden anonymisiert, bevor sie an Analyse-Endpunkte gesendet werden. So können Vermarkter mit anonymen Daten arbeiten, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen.
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